Mitgliederversammlung |
Jedes Mitglied kann an der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung teilnehmen und sein Stimmrecht ausüben. |
Aufsichtsrat (mind. 3) |
Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Er fördert und überwacht den Vorstand in seiner Geschäftsführung. |
Vorstand (mind. 2) |
Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Der Vorstand leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung. |
Struktur/Organisation
Organe der Glauchauer Wohnungsbaugenossenschaft eG
Mitgliedschaften
www.vswg.de | VSWG Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V. |
www.gdw.de | GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. |
www.agv-online.de | AGV Arbeitgeberverband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. |
www.deswos.de | DESWOS Deutsche Entwicklungshilfe für soziales Wohnungs- und Siedlungswesen e.V. |